Unser Ziel ...
Unser Ziel ist es, die Idee und das Konzept der städtischen
Naturerfahrungsräume
verstärkt in die kommunale Praxis einzuführen
durch Bekanntmachen der neuen Grünflächenkategorie
für ein breites Publikum (über Fachzeitschriften und Medien)
durch Verankerung in Gesetzen (Dieses Ziel ist inzwischen erreicht.
Der städtische Naturerfahrungsraum wurde im Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG §1, Abs.6) und im Baugesetzbuch (BauGB §9, Abs.1 Nr.15)
als eigenständige Flächenkategorie verankert.)
Resolution
Resolution im Rahmen der Fachtagung Naturerfahrungsräume
am 23./24. Februar 2018 in Berlin siehe ( >> pdf-Datei(354 KB))
Empfehlung an die Kommunen
Vertreter/innen von 29 deutschen Verbänden und Organisationen
empfehlen den Kommunen zum Abschluss der UN-Dekade 2010-2020
"Soziale Natur - Natur für alle", dass "für alle Menschen naturnahe
Grünflächen, Naturerfahrungsräume oder Wald in geringer Entfernung
von deren Wohnung und barrierefrei verfügbar sind".
( >> siehe pdf-Anhang (85 KB))