Unser Ziel ...

Unser Ziel ist es, die Idee und das Konzept der städtischen Naturerfahrungsräume
verstärkt in die kommunale Praxis einzuführen

  • durch Bekanntmachen der neuen Grünflächenkategorie
    für ein breites Publikum (über Fachzeitschriften und Medien)
  • durch Verankerung in Gesetzen (Dieses Ziel ist inzwischen erreicht.
    Der städtische Naturerfahrungsraum wurde im Bundesnaturschutzgesetz
    (BNatSchG §1, Abs.6) und im Baugesetzbuch (BauGB §9, Abs.1 Nr.15)
    als eigenständige Flächenkategorie verankert.)
  • durch Modellprojekte (siehe >> Publikationen)
Resolution

Resolution im Rahmen der Fachtagung Naturerfahrungsräume
am 23./24. Februar 2018 in Berlin siehe ( >> pdf-Datei(354 KB))

Empfehlung an die Kommunen

Vertreter/innen von 29 deutschen Verbänden und Organisationen
empfehlen den Kommunen zum Abschluss der UN-Dekade 2010-2020
"Soziale Natur - Natur für alle", dass "für alle Menschen naturnahe
Grünflächen, Naturerfahrungsräume oder Wald in geringer Entfernung
von deren Wohnung und barrierefrei verfügbar sind".
( >> siehe pdf-Anhang (85 KB))