Was sind städtische Naturerfahrungsräume ...

Die Grünflächenkategorie Naturerfahrungsraum wurde im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F+E) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz von Hans-Joachim Schemel konzipiert (veröffentlicht 1998 in der Reihe Angewandte Landschaftsökologie). Der städtische Natur- erfahrungsraum hat inzwischen Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefunden. Dort heißt es in § 1 Abs.6: "Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich...wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder...Naturerfahrungsräume...sind zu schützen und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen."

Charakteristische Eigenschaften von NERäumen:

  • Naturerfahrungsräume (kurz: NERäume) im besiedelten Bereich sind Grünflächen, auf denen sich die Natur frei entwickeln kann und die sich als "wilde" Spielräume für Kinder und Jugendliche (vor allem im Alter von 7 bis 14 Jahren) eignen.
  • NERäume sind in Wohnbereiche integriert oder diesen möglichst dicht zugeordnet. Die Möglichkeiten des Naturerlebens in diesen Räumen umfassen alle Formen des Spiels, der körperlichen Bewegung und der Ruhe, sofern sie sich nicht gegenseitig ausschließen.
  • Die ein bis zwei Hektar großen städtischen NERäume weisen keine Infrastruktur - Gebäude, Geräte, asphaltierte Wege - auf, sondern bestehen aus ungestalteten Flächen mit überwiegend "wildem" Bewuchs (natürliche Sukzession, eventuell grobe "Startgestaltung" der Geländeform, zurückhaltende Pflege auf Teilflächen).
  • Das Spiel der Heranwachsenden wird weder reglementiert noch pädagogisch betreut. Einzige in NERäumen nicht geduldete Aktivität ist Motorsport. Unter Naturschutz stehende Flächen scheiden als Standorte für NERäume aus.
  • Zur ausführlicheren Charakterisierung von NERäumen:
    >> PDF-Datei (25 KB)

Städte mit Naturerfahrungsräumen.>> Aufzählung

Weitere Ausführungen zur neuen Grünflächenkategorie "städtischer NERaum" siehe >> Publikationen.