Die Grünflächenkategorie Naturerfahrungsraum wurde
im Rahmen eines Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens (F+E) im Auftrag des
Bundesamtes für Naturschutz von Hans-Joachim
Schemel konzipiert (veröffentlicht 1998 in der Reihe
Angewandte Landschaftsökologie). Der städtische
Natur- erfahrungsraum hat inzwischen Eingang in das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefunden.
Dort heißt es in § 1 Abs.6: "Freiräume im besiedelten und
siedlungsnahen Bereich...wie Parkanlagen,
großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und
Waldränder...Naturerfahrungsräume...sind zu schützen
und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße
vorhanden sind, neu zu schaffen."
Charakteristische Eigenschaften von NERäumen:
Naturerfahrungsräume (kurz: NERäume) im besiedelten
Bereich sind Grünflächen, auf denen sich die Natur frei
entwickeln kann und die sich als "wilde" Spielräume für Kinder
und Jugendliche (vor allem im Alter von 7 bis 14 Jahren)
eignen.
NERäume sind in Wohnbereiche integriert oder diesen
möglichst dicht zugeordnet. Die Möglichkeiten des
Naturerlebens in diesen Räumen umfassen alle Formen des
Spiels, der körperlichen Bewegung und der Ruhe, sofern sie
sich nicht gegenseitig ausschließen.
Die ein bis zwei Hektar großen städtischen NERäume weisen
keine Infrastruktur - Gebäude, Geräte, asphaltierte Wege - auf,
sondern bestehen aus ungestalteten Flächen mit überwiegend
"wildem" Bewuchs (natürliche Sukzession, eventuell grobe
"Startgestaltung" der Geländeform, zurückhaltende Pflege auf
Teilflächen).
Das Spiel der Heranwachsenden wird weder reglementiert
noch pädagogisch betreut. Einzige in NERäumen nicht
geduldete Aktivität ist Motorsport. Unter Naturschutz stehende
Flächen scheiden als Standorte für NERäume aus.
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Städte mit Naturerfahrungsräumen.>> Aufzählung
Weitere Ausführungen zur neuen Grünflächenkategorie "städtischer NERaum"
siehe
>> Publikationen.